Archiv für Allgemeines zu Tanzschulgründung

Tanzschule gründen / aufbauen

Liebe Leser diese Blogs,
und liebe Tanzschulgründungsinteressierte die über google hierher kommen;

eine Tanzschule zu gründen bzw. zu eröffnen ist nicht einfach. Ich habe mehr als 50 % meiner Besucher über die Googlesuche “tanzschule gründen” und fürchte das einige ziemlich deprimiert nach kurzer Zeit wieder das Weite suchen, weil sie nicht fanden was sie suchten.

Das versuche ich jetzt mit diesem Post (und vielen folgenden) zu ändern.

Du überlegst dir also gerade eine Tanzschule zu eröffnen oder zu gründen? Herzlichen Glückwunsch. Es gibt einiges zu beachten und zu überlegen.

Ich gehe einfach mal davon aus dass du bereits eine Ausbildung zum Tanzlehrer gemacht hast oder dich gerade in einer befindest. Ich werde mit diesem Post eine kleine Serie starten, Wie Wo Wann Was und überhaupt notwendig ist. Das beruht natürlich rein auf meinem Erfahrungsschatz und ich bitte dazu mein Impressum zu beachten, wo es heisst

Beiträge mit juristischen Inhalt stellen keine Gewährleistung auf Aktualität oder Richtigkeit. Es werden ausdrücklich keine Rechtsberatende Funktionen mit diesem Blog unternommen. Beiträge oder Kommentierungen sind Meinungen vom Verfasser und stellen keine Beratung jedweder Art dar.

Wenn ihr also konkrete juristische oder verwaltungstechnische Fragen habt, könnt ihr die gerne in den Kommentaren oder per Email stellen, aber da ich keine juristische Ausbildung habe, kann ich nur euch nur dass sagen, was ich weiß (oder zu wissen glaube).

Fangen wir mal an. Was denkst du dir? Willst du eine Tanzschule übernehmen oder neu aufmachen? Bei einer Übernahme musst du mindestens genausoviel bedenken wie bei einer Neugründung:

  • Kundenbindung – bleiben die Kunden auch bei dir als neuem Geschäftsführer und Eigentümer? Stell dich darauf ein dass du einige Verluste im Kundenstamm haben wirst. Das Tanzschulgeschäft hängt sehr von Personen ab. Wenn die Kunden des alten Chefs/der alten Chefin wegen da sind, wirst du sie wahrscheinlich verlieren.
  • Preisfrage; ist der Preis gerechtfertigt? Kennst du die geschäftlichen Auswertungen der mind. letzten drei Jahre? Wie hoch ist der Kundenstamm? Wieviel Dauerzahler sind dort inbegriffen und wieviele Einmalzahler?
  • Wie ist das Verhältnis zum Vermieter? Wie setzt sich der Mietpreis zusammen? Musst du neu verhandeln oder hast du noch ein paar Jahre die gleichen Konditionen? Kannst du den Mietvertrag überhaupt übenehmen?
  • Ist ein gastronomischer Bereich in der Tanzschule? Hast du einen Schein dafür? Sprich, darfst du die Gastro weiterführen?
  • Kannst du den Kaufpreis aufbringen? Solltest du weder Eigenkapital (EK) noch genügend Bürgen aufbringen, stell dich darauf ein, dass die Banken dir zumindest äußerst skeptisch gegenüber stehen. In aller Regel wirst du ohne EK oder Büren schon verloren haben, dann kommt es auf deinen Businesspan an.
  • Businessplan: Hast du schon einen? Wenn nicht, dann gibt Gas und erstell dir einen.
  • Kannst du das Gewerbe dort weiterführen? Was sagt dein Gewerbeamt dazu? Musst du, wenn du eine Neugründung vornimmst, eine Nutzungsänderung vornehmen? In den meisten Fällen: Ja, auf jeden Fall. Sobald eine Nutzung geändert wird, musst du das beantragen. Wenn dein Mietobjekt vorher ein Lager, Werkstatt oder Autohaus war, musst du eine Nutzungsänderung beantragen. In vielen Bundesländern geht das nur über einen Bauantrag. Dafür ist wiederum ein Architekt oder Bauingeneur mit entsprechender Genehmigung von Nöten.
  • Wenn dein Mietobjekt jahrelang leergestanden hat: Musst du eine Nutzungsänderung beantragen.
  • Wo liegt dein Mietobjekt? Industriegebiet? Wohngebiet? Mischgebiet? Schau dir den Bebauungsplan dazu an. Die meisten findet man über seine Stadt im Internet.
  • In einem Misch- oder Wohngebiet musst du beachten dass es dort viele Auflagen gibt. Du musst u.U. Gutachten zum Emissionsschutz vorlegen. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur die Musik ein Lautstärkefaktor ist. Was ist mit wegfahrenden Autos? Wieviele Gäste erwartest du? zu Tanzpartys am Wochenende oder zum täglichen Kurs? Wenn deine Kunden erst um 23h losfahren kann das die Nachbarschaft belästigen.
  • Überhaupt, kannst du genug Parkplätze vorweisen? In einigen Bundesländern musst du pro x quadratmeter Gastronomischer Fläche einen Parkplatz vorweisen können. In Brandenburg musst du beispielsweise pro 10 qm Gastrofläche über einen Parkplatz verfügen.
  • Du bist als Tanzschule faktisch öffentlich. Das bedeutet: Deine Location benötigt zwingend einen Notausgang. Dabei darf der Notausgang natürlich nicht gleichzeitig der Eingang sein. Hast du in deinem Objekt einen zweiten Ausgang? Oder hast du die Möglichkeit über die Fenster retten zu lassen?
  • Hast du ein aktuelles Brandschutzgutachten für dein Objekt? Zur Umnutzung wirst du eins benötigen. Dazu kannst du dir einen Brandschutzgutachter nehmen, der erstellt das für dich (kostet zwischen 1000 und 1500€).

und so geht es noch in einigen Punkten weiter. Allein die Umnutzung kann soviele verschiedene Punkte (vor allem: Kostenpunkte) enthalten, dass eine Neugründung schon sehr aufwendig ist. Eine Umnutzung kostet dich im günstigsten Fall 250,-€, im schlechtesten Fall aber 2.500,-€ – nur beim Bauordnungsamt. Der Architekt, Brandschutzgutachter etc. ist da noch nicht drin.

Dieses nur zu Beginn. In Kürze werde ich mehr zur Gründung einer Tanzschule schreiben.